feindliche Übernahme

feindliche Übernahme
feindliche Übernahme,
 
die Übernahme eines Unternehmens durch Dritte (»Raider«) gegen den Willen der Entscheidungsträger des Zielunternehmens. Der Käufer erwirbt die dazu erforderliche Mehrheitsbeteiligung entweder durch sukzessives Aufkaufen der betreffenden Aktien an der Börse oder durch eine öffentliche Übernahmeofferte (Angebot, Aktien zu einem in der Regel deutlich über der aktuellen Börsennotierung liegenden Preis anzukaufen). Als dritte Übernahmetaktik (auch für nicht börsennotierte Gesellschaften) besteht die Möglichkeit der Kooperation mit den bisherigen Anteilseignern. Finanziert wird der Kaufpreis oftmals überwiegend mit Fremdkapital (Leveraged Buy-out). Motive für eine feindliche Übernahme können wirtschaftlicher (das Zielunternehmen soll selbst weitergeführt werden, um Diversifikations-, Kostensenkungs- oder marktanteilsbedingte Ertragseffekte zu nutzen) oder spekulativer (Weiterverkauf einzelner Unternehmensteile beziehungsweise Zerschlagung des Unternehmens, um kurzfristige Gewinne abzuschöpfen) Natur sein. Zur Abwehr einer feindlichen Übernahme können neben der Pflege von Kapitalgeberbeziehungen (Investor-Relations) die Übertragbarkeit der Anteile beschränkt (Vinkulierung, Belegschaftsaktien mit Veräußerungssperre) oder das Stimmrecht (stimmrechtslose Aktien, Höchststimmrechte) ausgeschlossen werden. Die Zielgesellschaft kann auch ein befreundetes Unternehmen (englisch white knight) bitten, den Raider durch ein besseres Angebot zu verdrängen.

Universal-Lexikon. 2012.

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